Data Act: neue Pflichten für vernetzte Produkte, bald freier Cloud-Wechsel
Der Data Act gilt seit 12. September 2025. 2026 kamen Designpflichten für vernetzte Produkte; Entgelte für den Cloud-Wechsel entfallen 2027.
Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) gibt Nutzern vernetzter Produkte Zugang zu den Daten, die sie erzeugen, regelt das Teilen von Daten zwischen Unternehmen und erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern. Er gilt seit dem 12. September 2025, und jetzt zählen zwei weitere Termine.
Seit 12. September 2026: Zugang durch Design
Vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen so gestaltet sein, dass die erzeugten Daten, soweit relevant und technisch möglich, für den Nutzer einfach und sicher direkt über das Produkt zugänglich sind (Artikel 3 Absatz 1). Vor diesem Datum galten die Zugangsrechte bereits, aber ohne diese Designpflicht.
12. Januar 2027: keine Wechselentgelte mehr
Anbieter von Cloud- und anderen Datenverarbeitungsdiensten dürfen bis zum 12. Januar 2027 nur noch reduzierte Wechsel- und Datenextraktionsentgelte zu Selbstkosten verlangen. Ab diesem Datum muss der Wechsel kostenlos sein (Artikel 29). Die übrigen Wechselregeln, etwa Kündigungsfristen, Übergangszeitraum und Hilfe beim Datenexport, gelten seit September 2025.
12. September 2027: ältere Verträge
Die Regeln über missbräuchliche Vertragsklauseln beim Teilen von Daten zwischen Unternehmen (Kapitel IV) gelten für Verträge, die nach dem 12. September 2025 geschlossen wurden. Ab dem 12. September 2027 erfassen sie auch früher geschlossene langlaufende Verträge.
Vorgeschlagene Änderungen
Im November 2025 hat die Kommission einen Digital-Omnibus vorgeschlagen, der unter anderem mehrere Datenregeln im Data Act zusammenführen würde. Es ist ein Vorschlag: Der Data Act gilt in der beschlossenen Fassung, bis eine Änderung verabschiedet und in Kraft ist.
Was zu tun ist
- Hersteller: Prüfen Sie, ob seit dem 12. September 2026 eingeführte Produkte die Daten durch ihr Design zugänglich machen und ob Ihre Produktinformationen beschreiben, welche Daten es gibt und wie man sie erhält.
- Cloud-Kunden: Prüfen Sie vor Januar 2027 Ausstiegsklauseln und Wechselentgelte in Ihren Verträgen.
- Cloud- und SaaS-Anbieter: Veröffentlichen Sie Ihr Wechselverfahren, die Exportformate und Ihre Entgelte bis zum 12. Januar 2027.
Quellen
- Regulation (EU) 2023/2854 (Data Act), Articles 3, 29 and 50
- European Commission: Data Act
- European Commission: Digital Omnibus Regulation proposal (19 November 2025)
Zur Information, keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2026.
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